fbpx

Ich bin Privatpatient. Das war ein mal. Nun bin ich wieder in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Also Kassenpatient. In diesem Artikel werde ich euch berichten, wie es dazu gekommen war, was in den 5 Jahren passierte und was ich daraus gelernt habe.

DKV
So sieht eine Privatpatienten Karte aus

Im Jahre 2014 war der Verdienst gut, die Beitragsbemessungsgrenze noch erreichbar bei 48.600€ / Jahr und ich dachte, das geht immer weiter so gut. Im Detail bedeutet das, wenn man über dieser Jahressumme verdient kann man sich freiwillig in der Privaten Krankenkasse (PKV) versichern lassen und von den Vorteilen wie geringere Kosten und bessere Behandlung partizipieren. Das ist die Theorie.

Der Wechsel geht schnell ein einfach. Eine PKV mit passenden Tarif aussuchen, Antrag stellen und nach einiger Zeit ist man Privatpatient. Ein paar Fristen, Gesundheitsfragen und Formulare folgen. Der Arbeitgeber wird auch informiert.

Unterschiede Privat zur Kasse

Der größte Unterschied ist nun, das der Arbeitgeber auch seinen Anteil der Versicherung direkt an dich auszahlt und die PKV dann den kompletten Beitrag direkt vom Konto einzieht. Man hat gefühlt ein besseres Netto, zahlt dann aber den ganzen Beitrag. Sollte z.B. der Beitrag 600€ kosten, zahlt der Arbeitgeber dir 300€ mehr Netto aus und die PKV bucht von dir dann die 600€ ab. Bei der gesetzlichen ist der Arbeitgeberanteil für dich nicht sichtbar, die Kosten sich aber auch dort hoch.

Anders als bei der gesetzlichen ist der Beitrag nur von den Leistungen abhängig. Also gut Versichert – viel zahlen! Bei mir war es aber so, das die Kosten geringer waren als bei der GKV und das bei besserer Leistung. Welcher Arzt mag keine Privatpatienten in seinem Wartezimmer?

Bei den meisten PKV hat man einen Eigenanteil je Jahr und kann zusätzlich bei Leistungsfreiheit (also keine Rechnungen eingereicht oder nur Anrechnungsfreie Leistungen wie Vorsorge etc. gemacht) im Folgejahr eine Rückerstattung erhalten.

Bei mir war das 400€ Eigenanteil im Jahr und eine mögliche Erstattung von 1.200€. Mal schnell gerechnet: Wenn du also z.B. 1.000 € für den Arzt erstatten lässt von der PKV dann zahlt du davon 400€ selber und bekommst im Folgejahr keine Erstattung mehr. Puh.

Es rechnet sich also nur, wenn man große Rechnungen wie Zahnersatz oder Krankenhaus hat und mit Husten gehst du nicht (mehr) zum Arzt.

Daraus ergibt sich bei vielen Versicherten ein 2 oder 3 Jahres Rhythmus, in dem dann alles erledigt wird und in den anderen Jahren wird gespart. Klappt aber nur, wenn man nicht richtig erkrankt und keine Wahl hat.

Ein weiterer Unterschied zur PKV ist, das die Rechnungen für ambulante Behandlungen immer direkt mit dem Patienten abgerechnet werden. Damit kriegst du für ein Rezept bei Hausarzt eine Rechnung über z.B. 15 €, die dann selber bezahlst und ggfs. dann bei der Kasse eingereicht wird und erstattet wird. Nur Krankenhausrechnungen gehen direkt. Der Aufwand ist nicht zu vernachlässigen.

Und wie bei den meisten Versicherungen steigen Jahr für Jahr die Beiträge. Und bei der PKV ist das leider nicht anders.

Allerdings war es nicht so krass wie es anderen Versicherten passiert ist aber es sind immer mal 10, 20 oder 50 € mehr im Monat. Leider steigt der Beitrag, den dein Arbeitgeber dazulegt nicht unendlich sondern ist gedeckelt. Also nach einiger Zeit bleiben die Erhöhungen bei dir hängen.

Und im jedem Jahr steigt die Versicherungspflichtgrenze. Leider steigt nicht immer das Gehalt im selben Rahmen. Was nun?

Wenn dein Gehalt unter der Grenze liegt wirst du aus der PKV in die GKV verschoben. Aber ich wollte doch sparen UND besser Versichert sein. Die Lösung ist “Befreiung von der Krankenversicherungspflicht“.

Doch bitte unbedingt beachten, das dieser Schritt endgültig ist (fast zumindest).

Wenn du als Arbeitnehmer dieses Papier unterschreibst kannst (und musst!!!!!) du in der PKV bleiben. Es gibt wohl nur 2 Ausnahmen:

  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeit im Ausland

Und ab 55 Jahren sind wohl alle Auswege verschlossen. Es gibt zwar Anwaltskanzleien, die auf diese Fälle spezialisiert sind doch dazu kann ich nichts sagen.

Daher kann ich nur raten, diesen Schritt ganz genau zu überlegen. Ich hatte es trotzdem getan. Fehler. Ja, leider.

Die Befreiung gilt solange der Grund der Befreiung existiert, also solange man als Arbeitnehmer arbeitet. Auch der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bringt hier keine Änderung.

Mal schnell einen Job im Ausland ist nicht so einfach (wenn man nicht eventuell an der Grenze wohnt) und auch Arbeitslos will wohl kaum jemand sein, wenn man sein Leben im Griff hat.

Resümee

Wie bei jeder Versicherung nützt sie nur, wenn man sie auch braucht, also in Anspruch nimmt. Im Falle der Krankenversicherung bedeutet dies, in irgendeiner Form krank zu sein. Sicherlich ist eine volle Sanierung der Zähne nach bestem Standard eine tolle Sache, aber wer möchte schon Krank sein um seine Beiträge ausnutzen zu können?

Niemand würde seinen Wagen an die Wand fahren um die Kaskoversicherung auszukosten.

Ich hatte das Glück, in den Jahren eigentlich nie krank gewesen zu sein (4 1/2 Jahre ohne einen Tag Krankschrift) und so wurde die Kasse nur für alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen und die Zahnsanierung genutzt. Vermutlich wäre dafür die GKV und eine kleine Zahnzusatzversicherung günstiger und einfacher gewesen.

In den Jahren habe ich einen großen Ordner mit Unterlagen (Rechnungen, Belege und Schriftverkehr) gefüllt und habe auch bei einigen Ärzten lange auf Termine warten müssen. Die Erfahrung, das der Kassenpatient abgelehnt wird und der Private noch am selben Tag drankommt habe ich (fast) nicht gemacht. Aber es ging einiges schneller und leichter.

Die Kostenkeule kommt wohl erst im Alter bzw. der Rente, wenn der Beitrag hoch ist (und steigt) und die Rente schmal.

Alles in allem würde ich es heute nicht mehr so machen.

Bild “Pflaster” von HeungSoon auf Pixabay und Bild “Euro” von martaposemuckel auf Pixabay


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert